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   VGH Bayern, 28.07.2016 - 22 ZB 16.370   

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https://dejure.org/2016,23885
VGH Bayern, 28.07.2016 - 22 ZB 16.370 (https://dejure.org/2016,23885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2016 - 22 ZB 16.370 (https://dejure.org/2016,23885)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 22 ZB 16.370 (https://dejure.org/2016,23885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer bisher aus zwei Blockheizkraftwerken bestehenden bauaufsichtlich genehmigten Biogasanlage um ein drittes Blockheizkraftwerk auf demselben Grundstück

  • rewis.io

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Biogasanlage durch Nachbarn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Anfechtungsklage; Darlegungserfordernis; Berufungszulassungsantrag; Nachbarrecht

  • rechtsportal.de

    VwGO § 42 Abs. 2 ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer bisher aus zwei Blockheizkraftwerken bestehenden bauaufsichtlich genehmigten Biogasanlage um ein drittes Blockheizkraftwerk auf demselben Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 22 ZB 16.370
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 10.11.2014 - 2 ZB 13.1048

    Ernstliche Zweifel; Rechtliches Gehör; Ausnahme von der Gebietsfestsetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 22 ZB 16.370
    Denn dass der konkrete Inhaber einer Genehmigung von dieser nicht ordnungsgemäß Gebrauch macht, insbesondere darin enthaltene Verpflichtungen nicht erfüllt, belegt nicht ohne Weiteres die Ungeeignetheit der entsprechenden, solche Pflichten begründenden Nebenbestimmungen und erst recht nicht die Rechtswidrigkeit der Genehmigung als solcher; insoweit ist die Rechtmäßigkeit des Bescheids grds. deutlich vom Vollzug zu unterscheiden (vgl. BayVGH, B. v. 14.9.2009 - 22 CS 08.1755 - Rn. 26 und B. v. 10.11.2014 - 2 ZB 13.1048 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 22 ZB 17.939

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Biogasanlage

    Vielmehr ist insoweit die Rechtmäßigkeit eines Bescheids grds. deutlich vom Vollzug zu unterscheiden (BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 22 ZB 16.370 - juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Dass vorliegend eine entsprechende Auflage, wie sie der Gutachter vorgeschlagen hat, im Vollzug gar nicht auf ihre Einhaltung kontrollierbar wäre und deshalb rechtlich als ungeeignet angesehen werden müsste (BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 22 ZB 16.370 - a.a.O.), ergibt sich aus den Darlegungen des Beklagten nicht und wird schon dadurch widerlegt, dass das Landratsamt bei drei unangekündigten Ortsbesichtigungen jeweils den Betriebszustand feststellen konnte.

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